- Kategorie: Meinungen zum Projekt
- Zuletzt aktualisiert: 07. Juli 2024
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Abstellräume alle in den Wohnungen (Auswirkungen)
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Die deutschen Mietgesetze unterscheiden zwischen Kellerräumen im Keller und Abstellräumen in der Wohnung. Kellerräume sollten etwa 6 m² und größer sein und werden nicht als Mietraum berechnet. Eine Wohnung mit 50 m² und 8 € Miete/m² kostet 400 € kalt. Der Keller wird nicht berechnet. Selbst bei vorhandenen Kellerraum ist in der Wohnung eine Abstellkammer von mindestens 1 m² vorzusehen, die allerdings in den 50 m² dann enthalten ist.
Ein Abstellraum in der Wohnung und kein Kellerraum im Keller. Da kann der Abstellraum auch kleiner als 6 m² sein, bei 50 m² z.B. 3-4 m². Aber diese Fläche wird mietmäßig mit berechnet. Also hat die 50 m² Wohnung mit Abstellraum dann nur 46,5 m² reine Wohnfläche. Man bezahlt aber 400 € kalt. Bei größeren Wohnungen sind das so etwa 10% höhere Mieten für die reine Wohnfläche.


