Der Entwurf sollte ursprünglich keinen Keller vorsehen, da der zu teuer ist und die Zielvorstellungen des sozialen Wohnungsbaues möglichst kein Kellergeschoss für Abstellräume und Autogarage vorsieht. Auf unseren Wunsch hin wurde doch ein Kellergeschoss vorgesehen, aber nur für Autoabstellplatz und später auch für Waschküche, Müllcontainer etc. erweitert. Die Abstellräume verblieben in den Wohnungen (3 bis 6 m²)

Abstellräume alle in den Wohnungen  (Auswirkungen)

 

 

 

Die deutschen Mietgesetze unterscheiden zwischen Kellerräumen im Keller und Abstellräumen in der Wohnung. Kellerräume sollten etwa 6 m² und größer sein und werden nicht als Mietraum berechnet. Eine Wohnung mit 50 m² und 8 € Miete/m² kostet 400 € kalt. Der Keller wird nicht berechnet. Selbst bei vorhandenen Kellerraum ist in der Wohnung eine Abstellkammer von mindestens 1 m² vorzusehen, die allerdings in den 50 m² dann enthalten ist.

Ein Abstellraum in der Wohnung und kein Kellerraum im Keller. Da kann der Abstellraum auch kleiner als 6 m² sein, bei 50 m² z.B. 3-4 m². Aber diese Fläche wird mietmäßig mit berechnet. Also hat die 50 m² Wohnung mit Abstellraum dann nur 46,5 m² reine Wohnfläche. Man bezahlt aber 400 € kalt. Bei größeren Wohnungen sind das so etwa 10% höhere Mieten für die reine Wohnfläche.

: Hindenburgstr. 14
: 0431-12849146
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